Hallo Ihr!
Ist es möglich, auch eine vollstreckbare Ausfertigung (zB eines KfB) ohne Zustellungsbescheinigung erteilt zu bekommen wenn der Wohnort der Gegenseite – nunmehr – unbekannt ist
LG
Vollstreckbare Ausfertigung ohne Zustellungsbescheinigung
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Ich denke eine vollstreckbare Ausfertigung ohne ZU zu erteilen ist möglich. Der KfB müsste dann halt ggf. im Wege der öffentlichen ZU zugestellt werden, so dass auch eine Zustellungsbescheinigung möglich ist.
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Die Klausel kann ja nur erteilt werden, wenn der Titel auch vollstreckbar ist. Demnach ist u.a. der wirksame Bestand des Titels zu prüfen. Und die Wirksamkeit kann ja hier nur durch Verkündung oder eben Zustellung eintreten. In dem Falle dann halt die Zustellung, da Verkündung wohl nicht infrage kommt Vgl. auch Zöller, 29.Aufl., Rn.5 zu § 724 ZPO
LG
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Aber wie sieht es denn da dann bei einem Kostenfestsetzungsbechluss aus? Der bezieht sich doch auf das vorausgegangene Urteil welches noch zugestellt werden konnte.
Hmmm
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Ja, aber auch der Beschluss wird ja nur durch Verkündung oder durch Zustellung wirksam. Also ist auch für den KfB die Zustellung Wirksamkeitsvoraussetzung.
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Ja, aber auch der Beschluss wird ja nur durch Verkündung oder durch Zustellung wirksam. Also ist auch für den KfB die Zustellung Wirksamkeitsvoraussetzung.
Dem kann man sich anschließen.
Abgesehen davon ist mir nicht nachvollziehbar, wozu man eine vollstreckbare Ausfertigung ohne Zustellvermerk braucht, vollstrecken kann man daraus sowieso nicht.
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Danke euch für die Mithilfe!
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