• Hallo,

    seit kurzem bin ich u.A in der Jugendstrafvollstreckung tätig. Jetzt wurde mir ein VH mit einem Handy übersandt und der Verfügung des Staatsanwaltes, dass der Verfall durch das Amtsgericht zu vollstrecken ist.

    Im Urteil steht; "Das eingezogenen Handy und die SIM-Karte wird für verfallen erklärt."
    Muss ich jetzt das Handy über den Gerichtsvollzieher öffentlich versteigern lassen?
    Oder kann man das Teil für wertlos erklären, da es eh nicht das neueste Modell ist und auch keine Zugangsdaten wie PIN u.A vorhanden sind?:confused:

  • Sofern das Handy noch einen Wert hat, kann es durch Euren Asservatenverwalter nach vorheriger Löschung der Daten -sofern dort möglich- über Justiz-Auktion verwertet werden.
    Die fehlende PIN-Nummer ist unschädlich, da diese nur für die Sim erforderlich ist.
    Die Sim-Karte wird natürlich auf jeden Fall vernichtet.
    Ist das Handy schon alt oder beschädigt oder können die Daten nicht gelöscht werden, wird es als wertlos entsorgt.

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