Termins- und Einigungsgebühr?

  • Habe ein Zivilverfahren bzgl. Schadensersatz aus Unfall. Kläger- und Beklagtenvertreter erklären übereinstimmend in Schriftsätzen an das Gericht, dass nach Vergleichverhandlungen die Beklagte eine Teilzahlung auf die Klageforderunge geleistet hat, insoweit der Rechtsstreit für erledigt erklärt, hinsichtlich der weiteren Kageforderung die Klage zurückgenommen und um gerichtliche Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits im Beschlussweg ersucht wird. Kostenentscheidung im Beschluss: Kostenquotelung.
    Beide Anwälte rechnen nun sowohl eine 1,2 Terminsgebühr (wegen telefonischer Besprechungen mit jeweils anderer Seite zur Erledigung der Sache) und eine 1,0 Einigungsgebühr ab. Kann ich dem so folgen?

  • TG unzweilhaft entstanden

    Hinsichtlich der Einigungsgebühr liegt ein aussergerichtlicher Vergleich vor. Sollte keine abweichende Regelung getroffen sein sind die Einigungskosten als gegeneinander aufgehoben anzusehen ( vgl. Gerold / Schmidt 20. Aufl. Rd Nr. 333 zu VV 1000 RVG ). In Deinem Fall würde ich aber prüfen, ob die Parteien dies tatsächlich so gewollt haben, da sich aus den vorliegenden Anträgen wohl ergeben dürfte, dass das von den Parteien dies so nicht gewollt gewesen ist siehe Gerold a. a. O.. oder Du sagst beide haben das so beantragt also ist es so gewollt :teufel:

    m f g

    wulfgerd

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