BRAGO statt RVG in KFA

  • Hallo an alle Helferlein :)

    Ich hab mal wieder eine Frage.

    Am 31.12.2013 bekam ich einen Kostenfestsetzungsantrag (Vor- und Klageverfahren)
    Klageeingang am 26.06.2006

    Beantragt wird:
    Prozessgebühr nach BRAGO
    Erörterungsgebühr nach BRAGO
    Erledigungsgebühr nach BRAGO
    Pauschale Gebühren Vorverfahren

    maßgebend wäre aber das RVG. Habe den Steuerberater mehrfach (Januar, März, April, und Anruf im Mai) angeschrieben.
    Er solle einen geänderten Kostenfestsetzungsantrag einreichen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Auf die Tatsache dass das RVG anzuwenden ist habe ich ihn bereits im ersten Schreiben hingewiesen. Fraglich ist nun ob ich die beantragten Gebühren von mir aus "umqualifizieren" muss oder ob er dazu verpflichtet (Mitwirkung) ist, dies zu tun.
    Verzinsung hat er nicht beantragt, deswegen hab ich den KFA auch noch nicht dem Finanzamt zur Stellungnahme geschickt.
    Prozessgebühr = Verfahrensgebühr
    Erörterungsgebühr = Terminsgebühr
    Erledigungsgebühr = Erledigungsgebühr

    Mir ist schon klar was er will. Aber ich bin nicht wirklich willens SEINEN Job zu machen.

    Kann ich seinen Antrag irgendwie ablehnen oder warte ich jetzt einfach ab und schreib ihn alle 6 Wochen an mit der Bitte das Schreiben vom xx.xx.xxxx zu erledigen?

    Gruß Buntbaer4

  • Hallo an alle Helferlein :)


    .....und schreib ihn alle 6 Wochen an mit der Bitte das Schreiben vom xx.xx.xxxx zu erledigen?

    Gruß Buntbaer4

    Besonders entscheidungsfreudig bist Du offenbar nicht ?:confused:

    Festzusetzen ist das , was entstanden ist.
    Schließlich kann ein Antrag bzgl. der Gebühren auch umgedeutet werden.
    D.h. also Verfahrens- u. Terminsgebühr u. ( falls bei Deinem Gericht entstanden , auch die Erledigungsgebühr ) festsetzen.


  • Besonders entscheidungsfreudig bist Du offenbar nicht ?:confused:


    Und deswegen ;) nach #2 Zurückweisen und #3 Umdeuten und Festsetzen hier noch Variante 3:

    Ich würde ihn letztmalig mit der Bitte um Korrektur anschreiben, großzügige Frist setzen und Hinweis, das nach fruchtlosem Fristablauf von der Erledigung das Antrages ausgegangen wird. Wenn dann nix mehr kommt, nach 6 Monaten weglegen.

    1 - 2 oder 3 --- Du musst Dich entscheiden..... ;)

  • M. E. kann man das nicht einfach umdeuten. Wenn eine 10/10 Prozessgebühr beantragt wurde, kann man nicht einfach sagen, dass eine 1,3 Verfahrensgebühr gemeint ist und die festsetzen. Schließlich dürfte es betragsmäßig da schon Unterschiede geben und man kann ja nicht mehr festsetzen, als beantragt war.

  • Das versteht sich von selbst , dass auch bei einer Umdeutung (= fikkive Berechnung nach RVG ) nicht mehr als beantragt festgesetzt werden kann.....

  • Also.. Was ich jetzt herausgefunden habe ist folgendes:

    Ich könnte mit Zustimmung seinerseits den Antrag ablehnen/für erledigt erklären (stillschweigende Zustimmung). Was er nie machen würde. (Er hat mich übrigens vorher angerufen und gesagt der geänderte Antrag kommt heute per Fax) :wechlach:

    Zweitens: Umdeuten ist möglich. Ich könnte quasi aus der 10/10 Prozessgebühr eine 1,6 Verfahrensgebühr machen wenn unterm Strich nicht mehr rauskommt als er beantragt hat. Es wird dabei nicht auf die einzelnen Gebühren abgestellt sondern auf die Gesamtsumme.

    Möglichkeit 3 wollte ich eigentlich in Anspruch nehmen. Hat sich ja jetzt aber erledigt.

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

  • :wechlach:

    Zweitens: Umdeuten ist möglich. Ich könnte quasi aus der 10/10 Prozessgebühr eine 1,6 Verfahrensgebühr machen wenn unterm Strich nicht mehr rauskommt als er beantragt hat. Es wird dabei nicht auf die einzelnen Gebühren abgestellt sondern auf die Gesamtsumme.

    :daumenrau Mein Reden !

  • Wenn du nur die Bezeichnung der Gebühr umdeutest, ist das natürlich kein Problem. Für mich hat sich das nur so angehört, als würdest du aus einer 10/10 Gebühr eine 1,3 Gebühr machen wollen, was betragsmäßig halt schlecht hinhaut.

    Solange die Summer der BRAGO-Gebühren geringer ist, als die ihm zustehenden RVG-Gebühren, würde ich einfach diesen Betrag festsetzen und fertig.

  • Wenn du nur die Bezeichnung der Gebühr umdeutest, ist das natürlich kein Problem. Für mich hat sich das nur so angehört, als würdest du aus einer 10/10 Gebühr eine 1,3 Gebühr machen wollen, was betragsmäßig halt schlecht hinhaut.

    Das würde mir weder im Traum :sleep:noch im wahren Leben :cup:jemals einfallen.

  • Wenn du nur die Bezeichnung der Gebühr umdeutest, ist das natürlich kein Problem. Für mich hat sich das nur so angehört, als würdest du aus einer 10/10 Gebühr eine 1,3 Gebühr machen wollen, was betragsmäßig halt schlecht hinhaut.

    Solange die Summer der BRAGO-Gebühren geringer ist, als die ihm zustehenden RVG-Gebühren, würde ich einfach diesen Betrag festsetzen und fertig.

    Hätte funktioniert wenn er nicht statt 154.524 € (richtig) 180.000 (falsch) als Streitwert angenommen hätte.
    Wäre der einfachste Weg gewesen, da ihm die Erledigungsgebühr wohl tatsächlich zusteht.

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