Hallo an alle Helferlein
Ich hab mal wieder eine Frage.
Am 31.12.2013 bekam ich einen Kostenfestsetzungsantrag (Vor- und Klageverfahren)
Klageeingang am 26.06.2006
Beantragt wird:
Prozessgebühr nach BRAGO
Erörterungsgebühr nach BRAGO
Erledigungsgebühr nach BRAGO
Pauschale Gebühren Vorverfahren
maßgebend wäre aber das RVG. Habe den Steuerberater mehrfach (Januar, März, April, und Anruf im Mai) angeschrieben.
Er solle einen geänderten Kostenfestsetzungsantrag einreichen. Dies ist bis heute nicht geschehen. Auf die Tatsache dass das RVG anzuwenden ist habe ich ihn bereits im ersten Schreiben hingewiesen. Fraglich ist nun ob ich die beantragten Gebühren von mir aus "umqualifizieren" muss oder ob er dazu verpflichtet (Mitwirkung) ist, dies zu tun.
Verzinsung hat er nicht beantragt, deswegen hab ich den KFA auch noch nicht dem Finanzamt zur Stellungnahme geschickt.
Prozessgebühr = Verfahrensgebühr
Erörterungsgebühr = Terminsgebühr
Erledigungsgebühr = Erledigungsgebühr
Mir ist schon klar was er will. Aber ich bin nicht wirklich willens SEINEN Job zu machen.
Kann ich seinen Antrag irgendwie ablehnen oder warte ich jetzt einfach ab und schreib ihn alle 6 Wochen an mit der Bitte das Schreiben vom xx.xx.xxxx zu erledigen?
Gruß Buntbaer4