Es soll eine Änderung des Erbbauzinses ins Grundbuch eingetragen werden. Die Änderung beläuft sich auf 114,00 € jährlich zum derzeit eingetragenen Erbbauzins. Der Wert des Grundstücks beträgt 26.000,00 €. Welchen Geschäftswert lege ich für diese Veränderung zugrunde? Auch hier 80% des Grundstückswertes oder nur den Wert der Veränderung unter Berücksichtigung von § 52 GNotKG = 114,00 € x 20 Jahre?
Kann mir vielleicht jemand helfen?