Anpassung Erbbauzins

  • Es soll eine Änderung des Erbbauzinses ins Grundbuch eingetragen werden. Die Änderung beläuft sich auf 114,00 € jährlich zum derzeit eingetragenen Erbbauzins. Der Wert des Grundstücks beträgt 26.000,00 €. Welchen Geschäftswert lege ich für diese Veränderung zugrunde? Auch hier 80% des Grundstückswertes oder nur den Wert der Veränderung unter Berücksichtigung von § 52 GNotKG = 114,00 € x 20 Jahre?

    Kann mir vielleicht jemand helfen?

  • Früher: 0,5 Gebühr (§ 64 KostO) mit Wert nach § 24 KostO (v. Oefele/Winkler Rn 9.13). Was das auf das GNotKG übertragen bedeutet, müßte ich erst nachlesen. Der Haken dabei ist, dass die Erhöhung dem Wesen nach eine Neubestellung darstellt (vgl. Ausführungen hierzu im Schöner/Stöber). Habe es deswegen auch immer so bewertet.

  • Ich glaube, die Fragestellerin verwechselte die Bewertung des Erbbaurechts mit der der Erbbauzinsreallast. Die Reallast ist doch immer mit dem jährlich zu zahlenden Erbbauzins zu bewerten, so dass bei einer Erhöhung, die letztlich Neubestellung ist, der jährliche Erhöhungsbetrag maßgeblich ist.

    Ulf

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