Hallo,
ich hatte diese Frage bereits im Zwangsvollstreckungsforum gestellt und jetzt erst gemerkt, dass für die Entscheidung ja das Insolvenzgericht zuständig ist
Daher wiederhole ich sie hier noch mal:
Wie sieht es denn aus, wenn ein Neugläubiger während des eröffneten Insolvenzverfahrens einen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellt? § 89 Inso gilt ja für diesen nicht und somit ist auch das Urteil des BGH v. 24.5.2012, IX ZB 275/10, nicht einschlägig.
Ist der (Insolvenz)Schuldner zur Abgabe verpflichtet?