Ich bräuchte Hilfe bei einem Trennungsgeldfall..
Ein Beamter wird für 2,5 Monate an eine andere Dienststelle (Außenstelle der Stammdienststelle) abgeordnet.
Entfernung von der Wohnung zur Stammdienststelle: 26 km, Entfernung von der Wohnung zur neuen Dienststelle: 20 km.
Mein erster Gedanke war, dass der Bea. keinen Anspruch auf Trennungsgeld hat, da die neue Dienststelle näher als die Stammdienststelle an der Wohnung liegt (Ersparnis!). Handelt es sich hier um die häusliche Ersparnis des § 22 Landesreisekostengesetz? Hat der Bea. dennoch Anspruch auf einen Verpflegungszuschuss wenn er länger als 11 Std. von der Wohnung abwesend ist?
Kann mir jemand die gesetzliche Grundlage nennen? Bin bisher leider nicht fündig geworden.
Besten Dank bereits im Voraus!
Sonnenkind (BaWü)