Wird über das Vermögen eines Schuldners das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, dann sind gem. § 89 InsO Einzelvollstreckungsmaßnahmen unwirksam.
Insoweit ist auch eine bereits (hier seit "Ewigkeiten") bestehende Kontenpfändung auch automatisch unwirksam -so weit so gut -
Nun fordert der Insolvenzverwalter den Gläubiger auf, die Pfändung zurückzunehmen bzw. den Verzicht zu erklären.
Für mich ist nicht so ganz klar, warum das erforderlich sein soll und -sollte dies erklärt werden- ggf. für den Gläubiger Nachteile entstehen können.
Kann mich insoweit jemand erhellen, was der Hintergrund der ganzen Aktion sein soll