Hallo Forengemeinde,
da ich das Internet bisher erfolglos durchsucht habe, hoffe ich, dass ich hier die Antwort auf meine Frage finde.
Wir haben eine GmbH in vielen Angelegenheiten vertreten, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Leider ist die GmbH jetzt im Insolvenzverfahren. Wir haben diverse RA-Gebühren bei dem Insolvenzverwalter angemeldet. Der Insolvenzverwalter fordert jetzt für jede Angelegenheit eine separate Vollmacht als Nachweis der Bevollmächtigung. Reicht da nicht auch eine allgemeine Vollmacht der XY-GmbH aus, wonach der RA von der GmbH bevollmächtigt ist, diese grundsätzlich zu vertreten? Da der GF häufig im Ausland war, haben für nicht für jeden Vorgang eine schriftliche Vollmacht, zumal auch viel mündlich abgesprochen wurde. Der RA führt doch keine gerichtlichen Prozesse, wenn er nicht bevollmächtigt ist.
Gibt es zu diesem Thema vielleicht eine Fundstelle?
Ich sage schon jetzt