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Leitsatz: Nachweis, dass keine Schenkung vorliegt, allerdings geht es in der Entscheidung um eine Doppelbuchung (§ 38 GBV)
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.05.2018, 20 W 38/18
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…l#docid:8093604
Die zu dem o. a. Leitsatz passende Entscheidung ist nunmehr unter http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/defaul…l#docid:8093604
veröffentlicht.