Folgende Sachlage:
PfÜB 15 Jahre alt, seit Abgabe der Drittschuldnererklärung kein Schriftwechsel in Akte. Gläubiger seit 2009 insolvent und im HR gelöscht, GVT nicht mehr existent, Sachstandsanfragen erfolglos. Dank P-Konto nunmehr dieser PfÜB an der Reihe zur Auszahlung. Schuldner zuckt natürlich ebenfalls nicht.
Hinterlegung gerechtfertigt?