Habe einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss hinsichtlich eines Wertpapier-Sammeldepots.
Der Drittschuldner teilt mit, dass über die Anteile des Fonds jederzeit verfügt werden kann.
Es liegt aber ein vorrangiger Pfüb von 2010 vor. Die Drittschuldnerin erklärte, dass dieser Gläubiger wegen einer Freigabe angeschrieben wurde.
Ferner wurde erklärt, dass wir keinen Auftrag zum Verkauf der Fondsanteile erteilen können, solange der vorrangige Gläubiger keine Freigabe bzw. Auftrag zum Verkauf erteilt habe.
Ich habe nun den vorrangigen Gläubiger angeschrieben und um Freigabe bzw. um Weisung an die Drittschuldnerin gebeten.
Was kann ich unternehmen, wenn sich der vorrangige Gläubiger einfach nicht meldet?
Ich bedanke mich schon im Voraus für etwaige Hilfe......