Hilfe - steh grad völlig auf dem Schlauch.
Es handelt sich um einen Kaufvertrag für eine Photovoltaikanlage. Jetzt wurde diese mangelhaft eingebaut (Gutachten hierüber hat mir der Käufer = potenzieller Hinterleger vorgelegt) und er will nicht zahlen bis die Mängel behoben sind.
Aber hier greift doch ganz normal das Mängelrecht? Montagemangel = Sachmangel = Nacherfüllung. Da brauche ich doch keine Hinterlegung.
Jetzt will er hinterlegen aufgrund von § 372 S.2 BGB, da Ungewissheit über die Person des Gläubigers besteht. Er weiß doch aber an wen er zahlen soll, er will nur nicht wegen der Mängel...
Ich sehe hier keinen Hinterlegungsgrund. Richtig?