Dem Verstorbenen stand eine Leibrente zu, die von einer dritten Person bis seinem Lebensende zu zahlen war.
Leider hat diese Person nichts vom Tod meines Erblassers erfahren, so dass die Rente auch nach dem Tod noch auf das Konto des Erblassers gezahlt wurde.
Nachlasspflegschaft wurde eingerichtet.
Der Nachlasspfleger zahlt das noch auf dem Konto befindliche Geld an diese Person zurück. Es war nicht mehr genug Geld vorhanden um den Rückzahlungsanspruch dieser Person komplett zu bedienen.
Dies führt dazu, dass der Nachlass jetzt mittellos ist und die Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse gezahlt werden müsste. Die Gerichtskosten sind ebenfalls nicht gedeckt.
Ursprünglich wäre genug Geld vorhanden gewesen, um die Nachlasspflegervergütung etc. zu decken.
Der Nachlasspfleger begründet sein Handeln damit, dass der Rechtsgrund für die Zahlungen an den Erblasser mit dessen Tod entfallen waren. Die Rückzahlung -ohne vorherige Begleichung der Vergütung und der Verfahrenskosten - sei aufgrund dieser Nachlassbereicherung angezeigt.
Hat er Recht?