Ich muss henry da absolut Beipflichten. Seit ca. einem Jahr bewillige ich in nahezu jeder Jobcenter-Sache Beratungshilfe und stelle im Rücklauf fest, dass mindestens jede zweite Sache, wenn nich sogar schon an die 70%, abgeändert worden ist mit Kostenerstattungsanspruch gg. das Jobcenter.
Dann muss das Jobcenter halt fähigere Menschen einstellen, aber ich kann schon eine Verweigerung der Beratungshilfe nicht mit meinem Gewissen vereinbaren.
Sobald die Fallkonstellation Single/obdachlos übersteigt, ist unser Jobcenter hier maßlos überfordert. Teilweise werden die einfachsten Regelleistungen nicht richtig berechnet und wenn dann noch Mietkosten übernommen werden sollen (Angemessenheit) hapert es leider schon.
Breites Kopfschütteln, wie sowas passieren kann in der Regelmäßigkeit. Aber gut, ich weiß nicht in welchen Nöten die SGB Sachbearbeiter stecken. Das ist mir auch egal. In meinem Kopf ist die Fiktion "rechtliches Problem" sobald ich einen Jobcenter-Bescheid sehe.
Kein Witz: Ich habe dafür eine vorausgefüllte Beratungshilfescheinsammlung angelegt. Bescheid der Stadt XXX vom....
Muss nur noch das Datum eintragen und die Personalien vom Antragsteller (darf er selbst ausfüllen). Unterschrift und weg.