Ich hänge mich nun auch mal dran:
Ich habe einen Antrag auf Rubrums Berichtigung hinsichtlich zweier KFB's (I. Instanz und II. Instanz).
Der Kläger hat den Herrn X verklagt, da dieser die Wasserzuvor im Geschäftslokal gestoppt hat. Nun viel dem Kläger auf, dass Herr X gar nicht Eigentümer ist, sondern Frau Y und beantragt nun die Berichtigung des Rubrums.
Aus der Klageschrift wird ersichtlich, dass Herr X ausdrücklich bezeichnet ist. Dass der Eigentümer und damit Vermieter verklagt werden sollte, ist nicht ersichtlich. Es wird immer lediglich Herrn X Vielmehr wurde der Mietvertrag auch von Herrn X (wahrscheinlich als Vertreter für Frau Y) unterzeichnet. Aus dem Protokoll und dem Verfahrensablauf wird jedoch ersichtlich, dass sich die Klage natürlich hätte gegen die Vermieterin richten sollen.
Ich bin der Meinung, dass die Berichtigung des KFB's auch ohne Urteilsberichtigung möglich ist. Der KFB bildet einen eigenständigen Titel und es kann nicht sein, dass das Urteil erst berichtigt werden muss, obwohl die Vollstreckung bereits abgeschlossen ist.
Nun aber meine Frage: Für mich handelt es sich eher um einen Parteiwechsel. Die Klagepartei wollte doch gerade den Herrn X verklagen oder seht ihr das anders?