Hallo Profis,
zwischen Insolvenzverwalter (Kläger) und Beklagtem wurde ein Vergleich geschlossen, inwelchem u. a. steht, dass der Betrag X durch den Kläger zur Insolvenztabelle anerkannt wird.
Wenn dem Kläger dieser Vergleich vorliegt, ist dieser dann als Forderungsanmeldung zu werten oder ist es erforderlich, dass der Beklagte nochmals schriftlich mitteilt, dass der Betrag gemäß Vergleich angemeldet wird.
Ich habe gesagt, dass eine Forderungsanmeldung auch durch den Gläubiger unterschrieben sein muss - ist das so korrekt.
Man macht mich hier ganz wuschig.
Vielen Dank.