Gl. meldet seine Forderung an und schreibt dort, schön fettgedruckt, hinein: Sicherungsrechte bestehen nicht.
Aus den Unterlagen des Schuldners geht jedoch hervor, dass Gl. Zahlungen aus einer Lebensversicherung des Schuldners benaspruchen kann, die in gut 2 Monaten fällig werden.
Kann man den Satz 'Sicherungsrechte bestehen nicht' als Verzicht des Gl. auf die Ansprüche aus der LV interpretieren und die Versicherung auffordern, die Leistungen an die Insolvenzmasse zu bezahlen?