Hallo.
Gegen diverse Bescheide des jobcenters wird Widerspruch eingelegt. Diesen Widersprüchen wird nach einigem Hinundher stattgegeben. Das jobcenter weigert sich aber die Kosten des hinzugekommenen Anwaltes zu zahlen. Dieser klagt gegen die Widerspruchsbescheide mit dem Ziel der Kostenübernahme. Es stellt sich die Frage nach der VG 3102 oder 3103?