Es ist Klage eingereicht worden. Die Geschwister streiten um den Ausgleich anteiliger Beerdigungskosten in Höhe von 1.611,49 EUR sowie weitere vorgerichtliche Kosten in Höhe von 114,78 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nach einem Wert von 1.611,49 EUR zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer = 229,55 EUR). Die außergerichtlichen Kosten werden in hälftiger Höhe, in Höhe von 114,78 EUR als Nebenforderung geltend gemacht. Es ergeht ein Anerkenntnisurteil mit folgender Kostenentscheidung: Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 114,78 EUR vorgerichtliche Kosten zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin 1.611,49 EUR zu zahlen.
Meine Frage dazu: Wird eine Geschäftsgebühr angerechnet oder nicht.
Ich habe dazu im Forum gefunden:
Wenn nur die halbe Geschäftsgebühr tituliert ist, nicht anrechnen.
Wenn die ganze Geschäftsgebühr tituliert ist, anrechnen.
Benötige für die Anwaltschaft unbedingt eine Fundstelle. Habe in meinen Kommentaren und im Internet leider nichts entsprechendes gefunden. Vielen Dank für eure Bemühungen.