Hallo, ich brauche mal wieder Eure Hilfe.
Ein RA vertritt sich selbst. Es kommt zur mündlichen Verhandlung, in der ein Vergleich geschlossen wird:
Der Beklagte zahlt an den Kläger xxx €. Die Beteiligten sind sich einig, dasss damit der Rechtsstreit beendet ist und auf die von dem Kläger und seiner Ehefrau erhobenen Widersprüche keine weitergehenden Ermittlungen erforderlich sind.
Zum ersten Mal im gesamten Verfahren ist von der Ehefrau die Rede. Diese war nicht mit im Termin. Der Kläger beantragt jetzt die Erhöhungsgebühr, da er ja im Vergleich eine Erklärung für seine Ehefrau abgegeben hat.
Ich tendiere dazu die Erhöhungsgebühr zu gewähren. Bin mir aber unsicher. Die Beklagte wehrt sich natürlich. Es dürfte sich doch aber um eine Rücknahme der Widersprüche, auch im Namen der Ehefrau handeln, oder???
Habt Ihr eine Idee?