Hallo,
ich habe in einer Akte ein Problem, dass der ehrenamtliche Betreuer seine Aufwandspauschale vom vermögenden Betreuten nicht entnehmen konnte, da dieser kurz vor Ablauf des ersten Betreuungsjahres starb.
Der Betreuer hat daher nun die Festsetzung gegen die Erben beantragt, soweit ja eigentlich unproblematisch.
Allerdings sind Erben der Betreuer selbst und seine zwei Geschwister. Bei der Erbauseinandersetzung gibt es nach Auskunft des ehemaligen Betreuers auch Probleme.
Wie würdet ihr - nach Anhörung der anderen Erben - den Festsetzungsbeschluss fassen?
Festsetzung gegen die anderen zwei Erben als Gesamtschuldner zugunsten des ehemaligen Betreuers oder muss dieser ebenfalls als Festsetzungsgegner angegeben werden?