Hallo,
mir liegt ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vor, der meines Erachtens so nicht hätte ergehen dürfen. Gläubiger ist ein INkassounternehmen. Dieses hat seltsame Gebühren abgerechnet. Meine Frage: Kann ich den Pfüb mit der Erinnerung nach § 766 ZPO (nicht fristgebunden) angreifen?
Ich habe jetzt erst einmal die Nachweise der Gebühren angefordert. Was sagt Ihr Rechtspfleger zu z.B. Telefoninkassogebühren (entstanden vor 2013)? Setzt ihr diese fest?
Danke vorab.
Liane