Eine Frage an die Kollegen in Nordrhein-Westfalen:
Wer darf bei Euch - neben den Notaren - Unterschriften öffentlich beglaubigen, wenn es speziell zum Zwecke der Grundstücksvereinigung ist?
Soweit ich herausfinden konnte, sind das die Katasterämter sowie die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure. Sonst noch wer?
Ich habe zwei in NRW wohnhafte Grundstückseigentümer, die ihren Vereinigungsantrag jeweils von der Stadtverwaltung haben öffentlich beglaubigen lassen.