Dienstpostenbewertung Baden-Württemberg

  • In den kleinen Gerichte geht es jedenfalls selten nach erbrachten Leistungen, sondern eher nach persönlichem Geschick, sich beim Chef entsprechend in den Vordergrund zu drängen. Die ganze Beförderei ist subjektiv vorbelegt.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • @Mr. T: Ich glaube, Du sitzt einem verbreiteten Denkfehler auf. Wenn Leute nach A12 aufsteigen, werden ja die entsprechenden A11-Stellen für bisherige A10er frei ... Am meisten Freude machen daher die Stellenhebungen in A13 und A14, weil dann Nachfolgende in entsprechender Zahl einen Schritt nach oben machen können.

    Stimmt so nicht ganz. Nach deiner Denkweise würde die Justiz in BaWü ja zusätzlich 500 Dienstposten bekommen. Da bin ich mir ganz sicher, dass dies nicht passieren wird.

    Eine Stellenhebung bedeutet, dass z.B. die A11 wegfällt und stattdessen nun eine A12 zur Verfügung steht. Nur wenn durch eine Beförderung einer A12 wird, kann - vorausgesetzt diese fällt nicht weg - die A11-Stelle dann auch wieder von einem A10 nachbesetzt werden. Dafür könnte dann ein A9 im Anschluss A10 werden...

  • Hmmm, ich habe heute schon über das seltsame verwaltungsdeutsche Wort "Stellenhebung" nachgedacht. Was soll das heißen? Dass Beförderungsstellen ausgeschrieben werden?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Eine Stellenhebung bedeutet die Angebung einer existierenden (meist besetzten) Stelle auf ein neues Niveau. Wurde in Bayern vor ein paar Jahren in großem Umfang für die Leitungen von Gerichten und Staatsanwaltschaften gemacht.

    Beispiel: Der LOStA der Staatsanwaltschaft München I war jahrzehntelang eine Stelle der Besoldungsstufe R4. Mit der Stellenhebung wurde er aufgestuft auf R6.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Hmmm, ich habe heute schon über das seltsame verwaltungsdeutsche Wort "Stellenhebung" nachgedacht. Was soll das heißen? Dass Beförderungsstellen ausgeschrieben werden?


    Immerhin wird auf Seiten des hiesigen OLGs als Begründung für die Stellenhebungen tatsächlich die Einführung der Dienstpostenbewertung geliefert.:gruebel:

  • Hmmm, ich habe heute schon über das seltsame verwaltungsdeutsche Wort "Stellenhebung" nachgedacht. Was soll das heißen? Dass Beförderungsstellen ausgeschrieben werden?


    Immerhin wird auf Seiten des hiesigen OLGs als Begründung für die Stellenhebungen tatsächlich die Einführung der Dienstpostenbewertung geliefert.:gruebel:

    Wobei die meisten Stellenhebungen im mittleren Dienst in den Justizvollzug gehen - und die haben keine Dienstpostenbewertung. Ebenso haben andere Ressorts - ohne auch nur den leisesten Anflug einer Dienstpostenbewertung - Stellenhebungen bekommen.

    Man sieht ja, wo das Geld herkommt:
    Aus der zeitverzögerten Übernahme des letzten Tarifergebnisses. Das spart dem Land nämlich so um die die 280 Millionen Euronen. Und davon bekommen wir 30 Mio € wieder geschenkt (insb. Stellenhebungen und Jobticket). DANKE! Ist ja demnächst Landtagswahl!

    Bei den Begründungen für die Stellenhebungen im gehobenen Dienst mag die Dienstpostenbewertung durchaus als Argument gezählt haben. Aber das darf nur ein Anfang sein!

  • MMhhh... ich weiß noch nicht was ich von der Dienstpostenbewertung halten soll.

    Aber selbst der hohe Norden scheint sich damit schon eifrig auseinandergesetzt zu haben.
    Vor ein paar Tagen flatterte eine Newsletter-Post zu mir ins Haus mit der Mitteilung, dass sich Ministerium, OLG und BDR mit dem Thema auseinandersetzen.
    Zwar sei noch nicht klar, ob die Dienstpostenbewertung kommen wird, aber die Rechtspfleger im Lande sind wohl einheitlich dafür!?

    Da hab ich wohl was verpasst und sämtliche meiner Kollegen und die aus den Nachbargerichten auch.

    Woher die das wissen, dass alle dafür sind? :confused: - Gedankenlesen? - oder es wird einfach unterstellt, dass wir als Rechtspfleger sowieso nicht wissen was gut für uns ist.
    Ich fühl mich wie ein Hund vor dem kastrieren - alle wissens, auch mein Herrchen- nur ich nicht und ich mach auch noch fein sitz und wedel mitn Schwanz.

  • Frage: Habt ihr keine A 6 er? Weil ich nur A 7 nach A 8 sehe.

    Ich frag nur, weil man mich in der Personalvollversammlung das bestimmt fragen wird (in Berlin haben wir noch A 6 er im mittleren Dienst).

  • Haben wir. Das Einstiegsgehalt für den frisch beamteten Justizwachtmeister ist A5 (evtl. sogar mit Zulage aber womöglich um 4% abgesenkt?).

    Die meisten Hebungen von A7 nach A8 landen im Justizvollzug. Über die dortige Stellenstruktur muss jemand anderes Auskunft erteilen.

    Im Bereich der ordentlichen Gerichte und Staatsanwaltschaften gibt es zumindest in Württemberg seit Jahren das Beförderungsnadelöhr von A7 nach A8 weswegen es sehr schön ist, dass hier jetzt mal was geht... :daumenrau

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Justizwachtmeister ist in Berlin einfacher Dienst und beginnt mit A 5 - mit Sicherungsaufgaben von über 50 % A 6. Da ist dann auch Schluss.

    Mir ging es um den mittleren Dienst. Z.B. die UdG's. Hier ist bei uns Eingangsamt A 6 und A 7 das Nadelöhr. Viele würden vor der Pension nochmal gerne die A 7 erleben wollen - A 8 ist ja schon ein feuchter Traum ;)

    Im gehobenen Dienst ist A 9 für Jahrzehnte Standard. A 10 das totale Nadelöhr. Wer da durch ist, hat es geschafft...

    Von 61 Kollegen im Hause sind 16 Kollegen A 9. Davon sind viele schon über 20 Jahre A 9... Diverse Kollegen davon arbeiten in Sachgebieten die mit A 12 und A 13 bewertet sind in eurem Bundesland.

    Bei uns wird die Stellenbewertung mit Absicht nicht eingeführt. Fragt sich, was man da machen kann. Dienstherr zwingen? Hab nur negative Entscheidungen dazu gefunden.

    Man spart sich gesund an uns.


  • Von 61 Kollegen im Hause sind 16 Kollegen A 9. Davon sind viele schon über 20 Jahre A 9... Diverse Kollegen davon arbeiten in Sachgebieten die mit A 12 und A 13 bewertet sind in eurem Bundesland.

    Bei uns wird die Stellenbewertung mit Absicht nicht eingeführt. Fragt sich, was man da machen kann. Dienstherr zwingen? Hab nur negative Entscheidungen dazu gefunden.

    Dienstpostenbewertungen haben nichts (!) mit Beförderungen zu tun.

    Wenn das Finanzministerium nicht entsprechend viele Beförderungsstellen bewilligt, wird sich an der Situation überaupt nichts ändern.

  • @ moep: Gab grad ne Reform im Wachtmeisterbereich. A 4 ist abgeschafft :daumenrau

    @ Smith: Wenigstens ist es dann aber augenscheinlich, dass was nicht stimmt, wenn man auf einer deutlich höherbewerteten Stelle sitzt und billigst bezahlt wird. Dann hat man als Interessenvertreter der Beschäftigten gute Hebel bei den Politikern.

  • Ich kann dazu ( und nochmals ) nur ausführen , dass "OLG-seits" die jüngsten Stellenausschreibungen auch mit der DPB begründet wurden.

  • Ich wollte mich abschließend nochmal ganz doll für den Thread hier und den Aufsatz von Lissner im RPfl-'er bedanken. Dadurch, dass Ihr das hier öffentlich macht, haben wir es leichter pro Beschäftigten zu argumentieren. Auch, weil unser Dienstherr die Dienstpostenbewertung so niedrig wie möglich ansetzen will.

    Da wir zudem zu langsam sind, kann man gut auch auf die Dienstpostenbewertungen anderer Bundesländer verweisen und argumentieren, dass man sich nicht billiger verkaufen lassen muss, als in anderen Bundesländern. Jedenfalls hat der Dienstherr es dann schwerer, seine Position zu begründen, wenn es andere Bundesländer gänzlich anders sehen.

  • Jedenfalls hat der Dienstherr es dann schwerer, seine Position zu begründen, wenn es andere Bundesländer gänzlich anders sehen.

    Sicher? Da reicht ein einfacher Hinweis auf die angespannte Haushaltslage und das war´s dann :(

  • Wann kann man schon sicher sein? Bei der Altersdiskriminierung war ich totsicher und bin voll auf die Schnauze gefallen. In meiner wildesten Fantasie bin ich nicht auf die Idee gekommen, dass die Richter das Recht so biegen können!


  • ...
    dass die Richter das Recht so biegen können!

    Tja, Geld regiert die Welt. Das meine ich hier nicht als Bestechung oä, sondern ich meine die staatlichen Kassen.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Es tut sich was !
    Heuer sind erneut zusätzlich 40 Stellen für A 12 ausgeschrieben.
    Warum aber bei der Stellenausschreibung des OLG KA "ausdrücklich auf Bitten des Bezirkspersonalrats" steht , erschließt sich mir noch nicht.
    Weiter unklar, warum die Bewerber der ersten Runde um A 12 automatisch als Bewerber der zweiten Runde gelten.:confused:
    Entweder haben wir mit der Zusatzausschreibung jetzt Auswirkungen der jüngsten Stellenhebungen zu fürchten oder die Landtagswahl im März lässt grüßen.

    BTW:
    Das Posting passt zum weiter unten angepinnten Thread zum Thema "A 10" inhaltlich überhaupt nicht. Deshalb konnte ich es dort nicht anbringen.
    Hier geht's schließlich um A 12.;)

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