Wer hat eine Idee zu folgendem Fall?
ich bin ein wenig ratlos, weil mich mein Gerechtigkeitssinn beißt...
Versagung gem. §298 InsO ist nach ordnungsgemäßer Anhörung des Schuldners erfolgt, die Entscheidung ist rechtskräftig.
Nun fällt dem RSB-Treuhänder auf, dass die Zahlung rechtzeitig erfolgt war und nur wegen eines Büroversehens falsch zugeordnet wurde.
Die Versagung hätte also nicht erfolgen dürfen, der Schuldner hat sich aber nicht gerührt, kein Rechtsmittel eingelegt... ( evtl. wegen Sprachproblemen, Krankeit oder was auch immer).
Kann ich von Amts wege tatsächlich nichts an der Entscheidung ändern?