hallo,
der Betreute soll einen familieninternen Kredit gewähren. Der Betreuer beantragt die Innengenehmigung nach § 1811 BGB. Die Rückzahlung des Kredites soll über 50 Jahre erfolgen und auch der zu erbringende Zins ist relativ gering.
Hätte ihr Bedenken wegen des Schenkungsverbotes ?