Hallo zusammen,
ich habe hier eine ganz ungute Betreuungssache, da laufen gerade mehrere Genehmigungsverfahren parallel...:(
Und so langsam macht mich der Berufsbetreuer wahnsinnig...
Betreuer und Betroffener (samt Schwiegersohn) sind sich überhaupt nicht grün.
Der Betroffene hat drei Immobilien: sein Wohnhaus (lebt mittlerweile im Heim), eine DHH (derzeit noch vermietet, aber Mieter haben bereits gekündigt) und ein Bauplatz.
Die Betreuerin hat gleich mal die Kaufverträge von allen drei Immobilien beurkundet und die Genehmigungen beantragt...
Damit ist der Betroffene natürlich gar nicht einverstanden. Meine Entscheidungen stehen auch noch aus.
Dann war das Thema, dass der Betroffene wieder aus dem Heim raus will. Eine Baufirma hat sein Wohnhaus gekauft (noch schwebend unwirksam) und will ein Mehrfamilienhaus drauf bauen. Jetzt steht im Raum, dass er eine neue Wohnung in diesem Haus bekommen könnte, so wäre er in seiner alten Nachbarschaft.
Der Betreuer hat ein Vorkaufsrecht mit der Baufirma beurkunden lassen. Bzw. das Angebot für dieses wurde von der Baufirma beurkundet. Und der Betreuer muss nun innerhalb einer Frist die Annahme beurkunden, sonst verfällt das Angebot.
Er stellt jetzt Antrag auf Genehmigung zur Annahme des Vorkaufsrechts.
Jetzt bin ich am grübeln, ob das unter den § 1821 Nr. 5 BGB fällt?