Muss das Amtsgericht bzw.die Gerichtskasse bei der Anmeldung denn keinen Titel/Festsetzungsbescheid vorlegen? Daraus ergibt sich doch, das der Anmeldende berechtigt ist
Ich krieg da immer nur so eine Übersicht mit Akten- und Kassenzeichen und dem Hinweis, dass die Forderung vollstreckbar sei. Stemel und Unterschrift des "Kassenmitarbeiters". Gerichtskostenrechnungen oder gar einen Festsetzungsbescheid hab ich da noch nie gesehen.
Für unsere kommunalen forderungen füge ich immer die Leistungsbescheide und einen Personenkontoauszug zur Belegung des aktuellen Rückstandes bei, nachdem frühere Anmeldungen nur deshalb bestritten wurden, weil ohne den Kontoauszug die Höhe der Rückstände von den Insolvenverwaltern bezweifelt wurden...