Hallo,
ich bin eine Refa und arbeite in einer kleinen Anwaltskanzlei und komme einfach nicht weiter. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.:)
Wir haben über eigene Forderung aus KFB einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt. Wurde auch erlassen, alles kein Problem. Drittschuldner ist Arbeitgeber des Schuldners.
So GVZ hat unseren und einen anderen Pfüb am gleichen Tag mit 2 Minuten Unterschied an den DS zugestellt. Unseren Pfüb zuletzt. Ist das richtig so?
Ich bin der Meinung er hätte auf die ZU bei beiden Pfübs die gleiche Zeit darauf schreiben müssen, damit dann beide den gleichen Rang haben. Der GVZ ist aber der Meinung das wäre Urkundenfälschung und das mit der ZU zur gleichen Zeit geht nur bei Mobiliarpfändung. Was ist richtigt?
Bei Stöber Forderungspfändung steht auch das eine ZU am gleichen TAg zu unterschiedlichen Zeiten keinen gleichen Rang schafft.