Eingetragen ist eine Gesamtgrundschuld zu 20.000.000 EUR bei zwei Grundbuchämtern.
Im GBA A-Stadt wurde die Teilung der Grundschuld in Abt. III/2 zu 15.000.000 EUR und Abt. III/2a zu 5.000.000 EUR eingetragen. Es wurde ein Teilgrundschuldbrief gebildet + beide Briefe mit Teilungsantrag der Gläubigerin an mein GBA (B-Stadt) übersandt.
Bei mir liegt bereits ein Antrag auf Pfandfreigabe bzgl. der Grundschuld zu 5.000.000 EUR vor, freigegeben wird der gesamte Grundbesitz vom GBA B-Stadt. (außerdem vorliegend: Antrag auf Rangrücktritt bzgl. der Grundschuld zu 15.000.000 EUR)
Muss ich jetzt - anlässlich der Eintragung der Teilung der Grundschuld - auch einen Teilgrundschuldbrief bzgl. der 5.000.000 EUR herstellen und diesen anschließend - wegen Eintragung der Pfandfreigbabe - unbrauchbar machen....?
Was wäre die Alternative?