Der Richter übernimmt in einer Zivílsache die Zeugenvernehmung für ein anderes Gericht, als Rechtshilfe.
Wer muss die Zeugenentschädigung anweisen? Das ersuchende Gericht, das das Verfahren inne hat, oder das ersuchte Gericht, das den Zeugen vernimmt?
Weiß jemand wo man da nachschlagen kann - wo das steht?