Hallo zusammen.
Ich bräuchte mal ein paar Denkanstöße zu folgendem Sachverhalt:
Gl. will pfänden: Konto und Rentenanspruch.
Es wird zudem der Antrag gestellt, die Frau und die Kinder des Schuldners (gemeinsamer Haushalt mit 8 Kindern) als Unterhaltsberechtigte - teilweise - nicht zu berücksichtigen.
Begründung: Bedarfsgemeinschaft (ALG II) und Kindergeld als eigenes Einkommen.
Dass das Kindergeld nicht als Einkommen i.S.d. Vorschrift gilt, habe ich bereits herausgefunden. Aber was mache ich mit dem ALG II? Mal abgesehen davon, dass ich noch gar nicht weiß, wer als Haushaltsvorstand das Geld überhaupt erhält..
Hat jemand ne zündende Idee oder Rechtsprechung für mich?