Hallo,
ich habe ein Wohnungseigentum von 2003 mit u.a. dem Inhalt: "...Sondereigentum an der Wohnung Nr. 4 des Aufteilungsplanes im Obergeschoss sowie den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen Nr. 4 im Dachgeschoss.."
Der Eigentümer und der Notar haben jetzt beantragt, dies zu berichtigen, da es sich bei den "Räumen Nr. 4 im Dachgeschoss" in Wirklichkeit um eine Mansarde handele, die seit jeher, also schon vor Begründung des WE, Teil der Wohnung, eben ein weiteres Schlafzimmer war.
Aus dem Aufteilungsplan geht die Nutzung des Raumes nicht hervor, also dort ist lediglich die leere Dachkammer eingezeichnet.
In der Teilungserklärung steht lediglich "der Raum Nr. 4 im Dachgeschoss", aber eben zusätzlich zur Wohnung Nr. 4, und nicht als ein Teil davon.
Mein (leider noch immer) begrenztes WEG-Wissen teilt Räume nach dem Prinzip "Entweder-oder" auf, das heißt entweder Wohnung oder "nicht zu Wohnzwecken dienend", von daher wäre nach der damaligen Teilungserklärung die Eintragung überhaupt nicht unrichtig, da der Raum eben, dadurch dass er nicht zur Wohnung gehören, automatisch nicht zu Wohnzwecken dienen sollte.
Andererseits ist es in der Realität durchaus ein Teil der Wohnung.
Hintergrund ist, dass de Eigentümer es verkaufen will und der Käufer "gemeckert hat", weil es eben unklar ist.
Gibt es jetzt einen Anlass zur Berichtigung oder Klarstellung im Grundbuch?