Hallo liebe Kollegen,
eine Frage kurz vor der Mittagspause:
Wie sind Eure Meinungen bzgl. der vorzeitigen Erteilung der RSB, wenn keine Forderungen angemeldet sind und die Kosten des Verfahrens gestundet sind? Müssen Eurer Meinung nach die Kosten zwingend gezahlt werden oder erteilt ihr auch ohne Begleichung der Kosten, weil diese ja eben gestundet sind?!
Danke für Eure Meinungen....