Wie oft und wie intensiv muss eigentlich der §287er-Treuhänder beim Schuldner nach Einkommensnachweisen bohren? Wenn keine Überwachung gem. § 292 Abs. 2 S.1 angeordnet ist (und da ist sie ja eigentlich nie), ist das Übersenden der EK-Nachweise doch eigentlich eine Obliegenheit (295 Abs. 1 Nr. 3 InsO), und um die muss sich der TH nicht kümmern.
Andererseits muss natürlich der TH, um die Berechnung der pfdb. Einkommensanteile überprüfen zu können, schon mal einen Blick in die Abrechnungen werfen können ...
Wie handhabt Ihr das? Schuldner einmal jährlich/monatlich anschreiben?