Hallo,
es erscheint mir zwar völlig banal aber:
Laut Versäumnisurteil: "Die Beklagten werden verurteilt an die Klägerin 100.000 Euro zu zahlen." (Kein Wort von Gesamtschuldnerhaftung)
Gläubiger beantragt Pfübs gegen beide Beklagte getrennt und fordert jeweils den vollen Betrag.
Also hab ich den Gl. angeschrieben, dass keine GS-Haftung gegeben ist, bitte Pfüb-Antrag korrigieren.
Jetzt antwortet der mir:
"Bei einem Versäumnisurteil, das keine Gründe enthält, kann auch die Klageschrift zugrunde gelegt werden. Daraus ergibt sich im vorliegenden Falle, dass die Schuldnerin aus einem gemeinsamen mit ihrem Ehemann abgeschlossenen Mietvertrag in Anspruch genommen wird. Sie haftete deshalb nach § 427 BGB als Gesamtschuldnerin. …. Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, von den darin geäußerten Bedenken Abstand zu nehmen.“Landgericht Berlin, Beschluss vom 10.10.2001 – Az: 81 T 740/01
Was meint ihr dazu? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass sich die Gesamtschuldnerhaftung ausdrücklich aus dem Titel ergeben muss.