Hallo,
ich habe einen Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung bekommen, der mich ein wenig ratlos macht.
Folgender Sachverhalt:
2 Minderjährige sind Kommanditisten in einer KG. Weitere Kommanditisten sind der Vater und der Großvater. PhG der KG ist eine GmbH, deren Geschäftsführer wiederum der Vater und der Großvater sind (jeweils einzelvertretungsberechtigt und von §181 BGB befreit).
Der Vater beabsichtigt jetzt mehrere Grundstücke in die KG einzubringen (Einbringungsvertrag), deren Eigentümer er ist.
Durch die Einbringung der Grundstücke erhöht sich die Einlage der Kinder. Außerdem sind die Grundstücke, die eingebracht werden sollen, bebaut mit einem großen Unternehmenskomplex (anscheinden verpachtet). Unter anderem befindet sich dort eine GmbH, deren Geschäftsführer wiederum der Vater ist (allerdings ohne Bezug zu der KG). In der GmbH ist der Vater als Geschäftsführer von §181 BGB befreit.
Ich habe ein wenig Bedenken bei der Genehmigung. Nicht nur, dass es in dem Fall um eine Menge Geld geht, lediglich rechtlich vorteilhaft ist es wohl auch eher nicht, da ja die eingebrachten Grundstücke vermietet/verpachtet sind und somit die Minderjährigen weitere Belastungen treffen würden.
Außerdem bin ich nicht so ganz glücklich damit, dass sich die Kommanditeinlage erhöht.
Was haltet ihr denn davon?
Danke schon mal für all eure Gedanken dazu