Es tut mir leid, aber ich muss mal ganz dumm nachfragen, sowas hatte ich noch nicht:
Zwei Grundschuldbestellungsurkunden sollten nach Spanien zugestellt werden. Da die Zustellung per Einschreiben nicht möglich war, wurde das voll Programm durchgezogen. Das wurde alles noch von meinem Vorgänger in die Wege geleitet. Ich bekomme jetzt in Erledigung des Ersuchen einen Rückschein, sowie (laut leo.org) eine Bestätigung einer "Secretario Judical" in spanischer Sprache, dass die Zustellung erfolgt ist.
Was mache ich denn jetzt damit? Muss ich übersetzen lassen? Muss ich selber noch irgendeine "Zustellungsbestätigung" verbrechen? Oder kann ich womöglich gar einfach die Urkunden und die Original der Zustellung an den Antragsteller zurückschicken?
Danke!