Hallo ihr Lieben,
ich brauch mal wieder einen kleinen Schubs
Folgender Fall:
Mahnbescheid gegen Schuldner erlassen. Schuldner zahlt Hauptforderung. Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner beantragt wegen des Zinsen und Kosten. Nachdem uns die vollstreckbare Ausfertigung des Titels vorlag, haben wir Vollstreckung eingeleitet. Der Schuldner hat Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt. Die Sache ist nun beim Streitgericht. In der Zwischenzeit war die Vollstreckung erfolgreich und der Schuldner hat alles gezahlt.
Wir sollen nun eine Anspruchsbegründung verfassen.
Ein solcher Fall ist uns bisher nicht untergekommen. Wie sollten jetzt unsere Anträge aussehen.
Erklären wir den Rechtsstreit für in der Hauptsache erledigt? Mit dem Antrag dem Schuldner die Kosten des weiteren Verfahrens aufzuerlegen? Wäre das richtig?
Es würde sich wohl nicht einfach verlaufen und ad acta gelegt wenn wir darauf nicht reagieren, weil sie die Sache ja letztlich irgendwie "erledigt" hat oder ?
Für Hilfe wäre ich dankbar
Herzliche Grüße
Krümel 22