Hallo
Ich bin Rechtspflegeranwärterin in Bayern. Zurzeit sitze ich mit meiner Seminargruppe an unserer Seminararbeit mit dem Thema "Das Schattendasein des § 15 I 2 RPflG".
Jetzt geht es darum, nicht nur die Zuständigkeit des RPfl an sich in der Arbeit zu beleuchten, sondern die Kontrollbetreuung wohl auch mal allgemein.
Wir haben auch schon selbst an einigen Gerichten Fragebögen verschickt, um mal was zur Häufigkeit und dem einzelnen Verfahren zur durchgeführten Kontrollbetreuung zu erfahren, kommen allerdings nicht unbedingt weiter, da die Kontrollbetreuung nun doch nicht so oft vorkommt, wie wir uns das für unsere Seminararbeit erhofft hatten.
Daher meine Frage: Gibt es hier jmd, der schon etwas mehr Erfahrung mit der Anordnung der Kontrollbetreuung und dem Verfahren (auch eben wer dann im jeweiligen Fall tatsächlich tätig geworden ist, unabhängig von der Zuständigkeitsregelung im § 15 I 2 RPflG) gesammelt hat und auch etwas ausführlicher davon berichten kann?
Für die Seminararbeit wäre es schön, wenn sich auch ein paar Bayerische Rechtspfleger melden würden
Gerne natürlich auch per PN (ich weiß nicht mal, ob ich hier mit meiner Frage im richtigen Forum gelandet bin...wenn nicht, verzeiht mir bitte :))
Es wäre super, wenn jemand Zeit und Lust hätte, kurz darüber zu plaudern. Praxiserfahrungen sind halt eben doch die besten.
Vielen Dank schonmal!
Marion