Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen. Ich selbst mach keine Insolvenz und mein Studium liegt nun auch schon etwas länger zurück (bitte also um Verständnis für diese Frage :)).
Bsp.: E
in Gläubiger erwirkt 1 Jahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einen Pfändungs und Überweisungsbeschluss bzgl. eines Girokontos des Schuldners. Dieses Konto wurde sodann in ein P Konto umgewandelt.
Meine Frage ist nun: Wie wirkt sich dieses erworbene Absonderungsrecht aus 1. Während des Insolvenzverfahren 2. In der Wohlverhaltensphase 3. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung
Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Vielen Dank.
Gruß
Albrecht