Hallo zusammen,
habe einen Fall, mit dem ich leicht überfordert bin. In einem IN-Verfahren wurde der Schuldnerin vor vier Jahren die RSB erteilt. Der Vater der Schuldnerin hat lange vor Insolvenzeröffnung für die Schuldnerin eine Lebensversicherung abgeschlossen, von der die Schuldnerin nichts wusste, daher war die Versicherung im Verfahren nicht bekannt. Die Versicherung wurde an einen Gläubiger abgetreten. Die Schuldnerin hat irgendwann nach RSB-Erteilung von der Versicherung erfahren und wollte diese kündigen. Die Kündigung wurde von der Versicherungsgesellschaft verweigert, da für die Kündigung die Zustimmung des Abtretungsgläubigers bzw. inzwischen des Erben erforderlich war. Der Erbe hat sich an das Insolvenzgericht gewendet und die zuständige Rechtspflegerin möchte nun wissen, ob hier Nachtragsverteilung zu beantragen ist.
Die Schuldnerin ist im Erlebensfall widerruflich bezugsberechtigt. Im Todesfall ist der Gläubiger bzw. der Erbe bezugsberechtigt. Hilfeee...