OLG Stuttgart - Einführungstage und Praxisjahr

  • Hallo zusammen,

    ich bin eine der Anfängerinnen in diesem Jahr und habe heute das Schreiben des OLG bekommen mit dem Hinweis, dass meine Einführungstage an meinem jetztigen Wohnort sind. Hier hatte ich meine Arbeitsstelle, ansonsten keinerlei Bezug. Aus meiner Wohnung hier ziehe weg und habe ein Zimmer in Schwetzingen, bis September wohne ich aber bei meinem Freund.

    Mein Freund wohnt 1,5 Stunden weit weg, meine Familie und Freunde ne Stunde entfernt in der anderen Richtung. Nun hatte ich bereits vor einigen Wochen, gemeinsam mit den weiteren Unterlagen, ein Schreiben eingereicht, dass ich mit dem Studium von meinem derzeitigen Wohnort wegziehe. Nachdem ich nun alles organisiert hatte, Anfang letzter Woche wieder ein Schreiben eingereicht, dass ich dann eben bei meinem Freund wohne, dann in Schwetzingen, aber eben hier wegziehe.

    Wie ist das denn nun, soll ich das OLG nochmals drauf ansprechen? Die 1 oder 2 Nächte sind hier in nem Hotel kein Problem, aber ich will mein Praxisjahr keinesfalls weg von Freund und Familie wieder an meinem noch Wohnort (wo ich sonst nichts habe) verbringen.

    Danke für Tipps und ich will das OLG keineswegs nerven.

    Steffi

    2 Mal editiert, zuletzt von Steffi83 (25. Juli 2015 um 20:31)

  • Du wirst Landesbeamtin, da ist das nun einmal so. Mit anderen Worten: ob Du an einen Ort kommst, an dem Du "sonst nichts hast", interessiert schlicht niemand.

    Im übrigen würde ich mir ernsthaft überlegen, schon vor der Einstellung im Internet am Einsatzort herumzumäkeln, und zwar mit Angaben, bei denen Du für Personaler des OLG ohne weiteres zu identifizieren bist.

  • [...] aber ich will mein Praxisjahr keinesfalls weg von Freund und Familie wieder an meinem noch Wohnort (wo ich sonst nichts habe) verbringen.

    Danke für Tipps und ich will das OLG keineswegs nerven.

    Steffi

    Bist du dir darüber bewusst, dass du nicht nur im Praxisjahr dort eingesetzt wirst, wo es gerade planungstechnisch möglich ist, sondern dann als fertige Rechtspflegerin dort, wo du gebraucht wirst?!
    Und wenn dein Wunschort nicht gerade (absolut) ungefragt ist, dann stehen deine Chancen leider nicht so gut. Musstest du es nicht bereits unterschreiben, dass dich das OLG darauf hingewiesen hat?

  • Danke für den Hinweis.

    Doch, mir ist das bewusst und ich habe auch darüber nachgedacht.

    Mit dem Schreiben wurde mir das kurz wieder alles sehr bewusst und eben auch Gedanken wie, dass ich mit meinem Freund nicht auf ewig eine Fernbeziehung führen möchte (und ich diese Beziehung nicht aufs Spiel setzen will), das ist für mich nichts, vor allem dann nicht, wenn man irgendwann mal an das Thema Kinder denkt (auch wenn das natürlich noch lange auf sich warten muss).

  • Direkt und hart gesagt: Dann solltest Du Dir überlegen, ob Du die Stelle antrittst.

    Du wirst auch nach der Ausbildung möglicherweise sonstwo sitzen. Dann kannst Du z.B. in der Kostenfestsetzung monieren, dass es € 10,00 weniger gekostet hätte, wenn RA X mit dem Zug statt mit dem Auto zum Termin gekommen wäre. Das wird hier gelegentlich als ganz toll dargestellt, dass man unter dem Mäntelchen der sachlichen Unabhängigkeit sowas beanstanden darf. Ob Dir das ein versautes Privatleben durch eine nicht gewollte Fernbeziehung wert ist, musst Du selbst entscheiden.

  • Leute, entspannt euch mal.

    Dafür gibt es doch ein Telefon. Und wenn man weiß, wie dringend im OLG-Bezirk Rpfl gesucht sind, würde ich glatt davon Gebrauch machen (aber diesen Punkt natürlich nicht ansprechen).

    Im Norden mag das womöglich anders ausschauen. :strecker

  • , aber ich will mein Praxisjahr keinesfalls weg von Freund und Familie wieder an meinem noch Wohnort (wo ich sonst nichts habe) verbringen.
    Steffi


    So wie ich das verstanden habe , ist das Praxisjahr Dein Hauptproblem.
    Du musst Dich halt daran gewöhnen , dass es beim Einstellungsjahrgang des OLG Stuttgart 2015 um einen "Super-Jahrgang" mit 110 Anwärtern aus einem einzigen OLG-Bezirk handelt.
    Der Jahrgang ist nun mal ein Härtefall , nachdem selbst wir Badener ab September 2016 das Vergnügen haben , Entwicklungshilfe für Stuttgart in Sachen Praxisjahr zu betreiben.
    Persönliche Härten ( für einen Schwaben allemal );) sind da durchaus drin.
    Also : Vielleicht willkommen bei uns !:)

    2 Mal editiert, zuletzt von Steinkauz (27. Juli 2015 um 07:24)

  • Dann kannst Du z.B. in der Kostenfestsetzung monieren, dass es € 10,00 weniger gekostet hätte, wenn RA X mit dem Zug statt mit dem Auto zum Termin gekommen wäre. Das wird hier gelegentlich als ganz toll dargestellt, dass man unter dem Mäntelchen der sachlichen Unabhängigkeit sowas beanstanden darf.

    Können ja nicht alle Grundbuch, Inso und K-L Rechtspfleger sein ;)

  • Ja, mir geht's vor allem um das Praxisjahr, eben auch mit dem Denken, dass dorthin wo mein Freund wohnt, freiwillig (außer man kommt von dort und da gibt's bestimmt ein paar) sowieso kaum jemand hinmöchte (leider ein recht kleiner Bezirk und mein Freund ist beruflich dort sehr gebunden, auch wenn kein Beamter, so quasi das Gegenteil :)). Aber klar auch um danach, wobei dann wenn tatsächlich mal das Thema Familie anstehen sollte, siehts bestimmt auch schon wieder anders aus, aber vorher wäre es nett mal zusammenzuwohnen :D.

    Mal sehen, ich riskiere es nun einfach mal, schließlich hab ich mich die letzten Wochen über schon gefreut und schau, dass ich das weiterhin positiv angehe.

  • Hallo Steffi,

    ich bin gerad seid einem knappen Jahr fertig und kann dir sagen, was die anderen sicher bestätigen können, dass es Wunschlisten für das Praxisjahr gibt.
    Ob diese Wünsche dann erfüllt werden steht auf einem anderen Blatt ;)

    Dennoch war es in unserem Jahrgang so, dass die meisten Wünsche diesbezüglich erfüllt werden konnten und auch wurden.

    Also keine Panik wird alles und falls es nicht klappt muss man halt in den sauren Apfel beißen.

    Ps. Meine Beziehung hat das auch überlebt :cool:

  • Danke :)!

    Dann höre ich mal damit auf alle zu nerven, das OLG hat auch so genügend zu tun und auch andere haben persönliche Bindungen. Mit dem Jobwechsel werde ich zur Zeit wohl einfach ein wenig nervös, wo ich sonst sehr geduldig und ruhig sein kann.

  • Hey,

    ich habe auch letztes Jahr in Schwetzingen meinen Abschluss gemacht, daher weiß ich, dass man in den Einführungstagen an das AG des letzten Wohnsitzes oder ein umliegendes AG kommt.

    Das ist aber völlig unabhängig von der Praxisphase.
    Du kannst im März/April des 1. Studienjahres deine Ortswünsche angeben und denen wird so gut wie möglich entsprochen. Ein paar Einzelfälle gibt es immer, wenn zu viele Personen das selbe, evtl. kleine Gericht angeben.

    Klar seid ihr in eurem Jahrgang wirklich seeehr viele Anwärter, aber da du eine eigene Wohnung hast, wird deinem Wunsch eher entsprochen, wie bei denjenigen die noch daheim wohnen.

    LG

  • Danke! Die 2 Tage an meinem bisherigen Wohnort sind total ok, da weiß ich dann auch wo ich hinmuss :-). In Schwetzingen will ich während der Praxisphase ja gar nicht bleiben, da es mich deutlich südlicher ins Ländle zieht :-).


  • Du kannst im März/April des 1. Studienjahres deine Ortswünsche angeben und denen wird so gut wie möglich entsprochen. Ein paar Einzelfälle gibt es immer, wenn zu viele Personen das selbe, evtl. kleine Gericht angeben.


    Mir scheint , die Sondersituation gem. #7 ist mit " ein paar Einzelfällen" in 2016 nicht abgedeckt.
    Mit einiger Sicherheit kann man nur folgendes behaupten:

    a.) Grs. wird versucht , den Wünschen fürs Praxisjahr zu entsprechen. "Freund" alleine reicht da aber nicht aus.
    b.) Je näher man sich an der Ostgrenze zu Bayern befindet, desto weniger droht eine Ausbildung in Baden.:teufel:
    Heißt aber schon wieder nicht , dass es einen Oberschwaben nicht an den Bodensee verschlagen kann.

    Für mehr würd ich mich derzeit nicht aus dem Fenster lehnen.

    Wenn mal man davon ausgeht , dass von den 110 Einsteigern 100 das zweite Ausbildungsjahr erreichen , könnten 10 -20 im Westen des Südwestens aufschlagen.
    Ist aber nur meine persönliche Schätzung.
    Meine Behörde wird wegen der Nähe zum Schwabenland sicher als Ausbildungsgericht angefragt werden.

    5 Mal editiert, zuletzt von Steinkauz (27. Juli 2015 um 14:09)

  • Ja, mir geht's vor allem um das Praxisjahr, eben auch mit dem Denken, dass dorthin wo mein Freund wohnt, freiwillig (außer man kommt von dort und da gibt's bestimmt ein paar) sowieso kaum jemand hinmöchte (leider ein recht kleiner Bezirk und mein Freund ist beruflich dort sehr gebunden, auch wenn kein Beamter, so quasi das Gegenteil :)). Aber klar auch um danach, wobei dann wenn tatsächlich mal das Thema Familie anstehen sollte, siehts bestimmt auch schon wieder anders aus, aber vorher wäre es nett mal zusammenzuwohnen :D.

    Mal sehen, ich riskiere es nun einfach mal, schließlich hab ich mich die letzten Wochen über schon gefreut und schau, dass ich das weiterhin positiv angehe.

    Ist Dein Freund Strafgefangener? Würde alles passen: wohnt, wo keiner hinwill, ist dort gebunden und ist das Gegenteil eines Beamten (der Strafgefangene ist aucb im Staatsdienst, arbeitet aber)

  • :D liest sich fast so...nene alles im grünen Bereich. Ich warte nun einfach ab und schaue, dass ich das Studium I erstmal einigermaßen gut über die Bühne bekomme.

  • Ich warte nun einfach ab und schaue, dass ich das Studium I erstmal einigermaßen gut über die Bühne bekomme.


    So sollte man die Sache auch angehen. :daumenrauSchließlich muss man sich das Praxisjahr erst mal verdienen.

    Schätze dennoch , dass wir hier ab Frühsommer 2016 wohl was an "Beschwerden" bzgl. Praxisausbildung zu hören bekommen.:cool:
    Wäre nett , wenn Steffi ihren Thread dann als Sammelthread zur Verfügung stellt.

    BTW: Bist Du Dir sicher , dass Deine Berufsbezeichnung stimmt ?:D

    Einmal editiert, zuletzt von Steinkauz (27. Juli 2015 um 22:37)

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