Mahlzeit,
ich bräuchte mal ne zweite Meinung.
Seh ich das richtig, dass ich bei einem Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief die Nacherben nicht beteiligen muss, wenn die Antragstellerin befreite Vorerbin ist? Bin mir irgendwie unsicher...liegt aber vielleicht auch an der Hitze
Danke schon mal