Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ein minderjähriges Kind (sieben Jahre) ist Erbin eines Grundstücks (Kindesmutter ist verstorben).
Kindesvater hat die alleinige elterliche Sorge und verkauft dieses Grundstück.
Familiengerichtliche Genehmigung wurde nach Anhörung und Einholung eines Gutachtens erteilt.
Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Mitteilung von der Rechtskraft an die Notarin ist bisher noch nicht erfolgt.
Der Großvater des Kindes teilt nunmehr mit, dass das Hausgrundstück unter dem Wert verkauft wurde und die Gefahr besteht, dass der Kindesvater das Geld für sich verschleudert.
Wie kann ich hier weiter verfahren? Steht dem Großvater eine Beschwerde zu?
Euer Löwe!