Beschwerde Großeltern gegen Erteilung familiengerichtlicher Genehmigung

  • Hallo,

    ich habe folgendes Problem.

    Ein minderjähriges Kind (sieben Jahre) ist Erbin eines Grundstücks (Kindesmutter ist verstorben).

    Kindesvater hat die alleinige elterliche Sorge und verkauft dieses Grundstück.

    Familiengerichtliche Genehmigung wurde nach Anhörung und Einholung eines Gutachtens erteilt.

    Der Beschluss ist rechtskräftig. Die Mitteilung von der Rechtskraft an die Notarin ist bisher noch nicht erfolgt.

    Der Großvater des Kindes teilt nunmehr mit, dass das Hausgrundstück unter dem Wert verkauft wurde und die Gefahr besteht, dass der Kindesvater das Geld für sich verschleudert.

    Wie kann ich hier weiter verfahren? Steht dem Großvater eine Beschwerde zu?

    Euer Löwe!

  • Man sollte das tatsächlich als Anregung für ein Verfahren nach § 1667 BGB auslegen. Ein Beschwerderecht steht dem Großvater ja unzweifelhaft nicht zu.

    Sodann würde ich den Kindesvater erst mal dazu hören. Dass der Großvater vielleicht unberechtigte Bedenken haben könnte, zeigt schon die Behauptung, das Grundstück sei unter Wert verkauft worden, denn ich gehe mal davon aus, dass im Genehmigungsverfahren festgestellt wurde, dass eben dies gerade nicht der Fall ist. Genauso könnte es dann durchaus aus mit der Vorstellung des Großvaters sein, der Kindesvater könne des Vermögen verschwenden.
    Solche Fälle sind immer schwierig, da man irgendwie verhindern sollte, dass bestehende Gräben zwischen Großvater und Vater noch tiefer werden. Dem Vater gegenüber würde ich also den Großvater nicht erwähnen, wobei es schwierig wird, wenn der Vater wissen will, woher ich die Informationen habe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!