Vormerkung für MEA an unvermessener Teilfläche und 1010er Regelung

  • Ich hätte kein Problem damit. Sonst müssten wir ja konsequenterweise bei jedem einzelnen Grundstück eine gesonderte Vormerkung eintragen. Und berechnen. Ich glaube kaum, dass das haltbar ist.

    "Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche sowie bezüglich eines 1/4 Miteigentumsanteils an einer weiteren Teilfläche für …"

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich hätte kein Problem damit. Sonst müssten wir ja konsequenterweise bei jedem einzelnen Grundstück eine gesonderte Vormerkung eintragen. Und berechnen. Ich glaube kaum, dass das haltbar ist.

    "Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche sowie bezüglich eines 1/4 Miteigentumsanteils an einer weiteren Teilfläche für …"

    Ebenso :daumenrau

  • Ganz oben im Thread wurde wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass 2 Vormerkungen einzutragen sind (Beitrag Tom). Da bin ich ins Grübeln gekommen - einmal Verschaffung von Alleineigentum, einmal Verschaffung von Miteigentum.

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