Ich hätte kein Problem damit. Sonst müssten wir ja konsequenterweise bei jedem einzelnen Grundstück eine gesonderte Vormerkung eintragen. Und berechnen. Ich glaube kaum, dass das haltbar ist.
"Auflassungsvormerkung bezüglich einer Teilfläche sowie bezüglich eines 1/4 Miteigentumsanteils an einer weiteren Teilfläche für …"