Hallo,
ich brauche ein paar Infos zu folgendem Sachverhalt.
Situation: Schuldner in der Wohlverhaltensphase
Der Insolvenzverwalter des Schuldners hat 2 Gläubiger mit deren Forderungen bestritten (wahrscheinlich wegen Verjährung)
Mit den festgestellten Gläubigern geht der Schuldner einen Vergleich ein - somit sind keine Gläubiger mehr mit festgestellten Forderungen auf der Liste.
Der Schuldner möchte vorzeitige Restschuldbefreiung.
Der Insolvenzverwalter weiß nicht, ob der Schuldner auch mit den bestrittenen Gläubigern einen Vergleich schließen muss (eigentlich auch unsinn....)
Der Insolvenzverwalter schreibt die bestrittenen Gläubiger an in Bezug auf Versagensgründe.
Darf er das?
Meines Wissens haben die bestrittenen Gläubiger doch sowieso nichts mehr davon, wenn dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt wird, oder?
Gruß, Inso